Donnerstag, 12. April 2012
Mord zu Dumpingpreisen nun im Angebot
Man muss sich umstellen. Der Kostenreduzierungsdruck, der den dringend gebotenen Schuldenabbau der Länder und des Staates erzwingt, verlangt eine Überpfügung auch der bisherigen, modernisierungsbedürftigen Verbrechensbekämpfungspraxis. Es geht nicht länger an, dass der Staat, nur weil dieser oder jener seiner Bürger gelegentlich meint, sich ein schönes Leben in einer durch den Staat fianzierten Einrichtung ein weitgehend untätiges Leben in Vollpension leistet um sich seiner Aufgabe als ein nützliches Glied der Gemeinschaft aller Bürger, auf deren Kosten das geht, einfach nur darauf verfallen muss, einen Mitbürger vom Leben zum Tode zu befördern, um in den Genuss einer lebenslangen Leisutung zu gelangen, die mehr als das Vierfache dessen an Koszen verursacht, die ein Leistnngsempfänger nach den Regeln der Leistungsgewährung erwarten darf, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert und eine anderweitige Beschäftigung nicht sogleich gewährleistet ist.
Nur zu deutlich ist zu sehen, dass mehr und mehr Arbeitscheue Individuen sich eine Leistungserschleichungsmöglichkit zu Nutze machen, indem sie die zum Schutz aller Bürger gedachten Einrichtungen der staatlichen Daseinsvorsorge auf eine Weise mißbrauchen, die nicht dem Geist der Gesetze (dem esprit de lois) entsprechen, der ihrer Einführung zugrunde lag. Im Rahmen der unvermeidlichen Verschlankung des Staates greifen Mitbürger auf eine nicht wünschenswerte Weise oft zu Verhaltensweisen, die auf den systematischen Mißbrauch staatlicher Leistungen abgesehen sind, und auf Kosten der Gemeinschaft diese Gemeinschaft der Bürger gefährden, die der Staat ist, in dem Maße mehr und mehr zu belasten drohen, in dem der Staat angesichts der Probleme der Globalisierung, die jedem Informierten bekannt sind, denen sich kein vernünftig Denkener verschliessen kann, ohne das zukünftige Überleben der Gemeinschaft aufs Spiel zu setzen, zudem auf Kosten der kommenden Generationen, unseren Kindern, von denen wir diese Planeten letzten Endes nur geliehen haben, zu gefährden oder dazu aufzufordern, eine Entwicklung, der sich alle Verantwortlichen unbedingt entschlossen entgegen stellen müssen, indem sie sich dieser Tendenz einer Entlastung von der Verantwortung einer aktiven Mitwirkung an der Leistungsgemeinschaft entschlossen entgegenstellen, indem sie stattdessen darauf insistieren, dass dieser Entwicklung gegen gesteuert werden muss durch eine Setzung neuer Anreize zur aktiven Beteiligung aller Bürger an der Erhaltung ds von uns in den vergangenen Jahrzehnten geschaffenen Wohlstands, wenn wir alle diesen auch in Zukunft geniessen wollen, zumal angesichts der schnell aufholenden wirtschaftlihen Entwicklung der einstigen Entwicklungsländern und vor allem Chinas, das den Vorteil einer Regierungsform geniesst, der gegenüber die modernen Demokratien des Westens, zu denen wir uns ja seit dem Ende der HItlerdiktatur zählen, nicht zuletzt zu einem für uns alle wichtigen und unverzichtbaren Europa der Vaterländer und eines Verfassungspatriotismus, der das Minimum dessen ausmacht und bleiben muss, was trotz aller Gemeinsamkeiten die Grundlage der weiteren Entwicklung einer nicht zufällig nach den Schrecken der Vergangenheit inaugurierten Neuordnung der Kontinenz geworden ist.
Die im Zuge der nun endlich in Angriff genommenen Reformen des Strafvollzugs für Mitbürger, die einen ihrer MItbürger umgebracht haben, steht deshalb gnz im Zeichen der Neuordnung und grundsätzlich neuer Überlegungen zur Regelung des Zusammenlebens aller in der Gemeinschaft, in der trotz des grundsätzlich zu respektierenden Freiheitsaspruchs des Einzelnen letzten Endes alle Opfer zu bringen haben.
Der Gedanke, dem durch einen Mord oder ein anderes Delikt, das den Tod eines Menschen zur Folge hatte, straffällig Gewordenn schon nach relativ kürzer gedachter Frist wieder an das Leben in der Gemeinschaft heranzuführen ist daher nicht einfach als eine nur mit vermeintlih fadenscheinigen Argumenten anders begtündete Spramaßnahme zur Kostenreduzierung und zur Entlastung der bereits überfüllten Strafvollzugsanstalten, sondern als eine Maßnahme vorzustellen, die den Sinn hat, den straffällig Gewordenen nicht auf eine so lange Zeit von dem Leben in der Gemeinschaft zu isolieren, dass er zunehmend weniger die Gewohnheiten der eigenständigen Lebensführung zu bewältigen veranlasst ist, zumal die Umgebung des Strafvollzugs erfahrungsgemäß nicht von sich aus unbedingt dazu beiträgt, die sozialen und kommunikativen Kompetenzen des Lebens der Gemeinschaft zu stärken, sondern eher an ein Leben in einer gesellschaftsfernen Gruppe heran führt, mit der Folge einer 'inneren Isoltation' des Straffälligen, die sich desto schwerer auflösen lässt zugunsten der für das selbständige Leben eines leistungsfähigen Mitglieds der Arbeitsgesellschaft erforderlichen sozialen und kommunikativen Kompetenzen.
to be continued
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